Sachkunde

 "Sachkundenachweis für Hundehalter"
(Hundeführerschein)

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Wer muss den Sachkundenachweis machen?
  • Hundehalter/innen, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

  • Hundehalter/innen, die seit 2002 für mehr als 2 Jahre keinen Hund mehr angemeldet hatten.

  • Hundehalter/innen die zwar mit einem Hund im Haushalt lebten, der aber steuerlich auf einen anderen Halter angemeldet war.

Welche Prüfungen gibt es?
  • Der Sachkundenachweis setzt sich aus zwei Prüfungen zusammen. Die theoretische und die praktische Prüfung.

  • Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und umfasst 35 Multiple-Choice-Fragen, aufgeteilt in 6 Themenschwerpunkte:

    • Erziehung und Ausbildung
    • Angst und Aggression
    • Haltung und Pflege
    • Zucht, Fortpflanzung und Rassen
    • Kommunikation
    • Recht

  • Für die Beantwortung der Fragen stehen Ihnen 45 Minuten zur Verfügung und nur eine Antwortmöglichkeit ist richtig.

  • Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen und kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung erfolgen. Sie dauert 60 Minuten und ist zweigeteilt.

  • Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

  • Die praktische Prüfung findet an zwei unterschiedlichen Orten (Freilaufgebiet und im innerstädtischen Bereich) statt.
Was kostet der Sachkundenachweis?
  • Theoretische Prüfung 60,00 €
  • Praktische Prüfung 60,00 €
    Vorbereitung auf die theoretische und praktische Sachkundeprüfung sowie ihre Durchführung.
    • Ich bin vom Land Niedersachsen "anerkannter Prüfer für den theoretischen und praktischen Sachkundenachweis" sowie behördlich zertifizierter Hundetrainer durch die Tierärztekammer Niedersachsen.

    • Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Vorbereitung auf beide Prüfungen. Entweder in einem Webinar, Präsenzunterricht (theoretische Prüfung) oder beim Einzeltraining (praktische Prüfung). Ganz nach Ihren Wünschen.

    • Termine für die theoretische oder die praktische Prüfung können Sie jederzeit, ganz individuell mit mir vereinbaren.
    Anmeldung zum Sachkundenachweis
    Unsere Buchempfehlung zur Vorbereitung auf die theoretische und praktische Sachkundeprüfung:

    "Der neue Hundeführerschein - leicht gemacht"
    von Kristina Falke & Jörg Ziemer
    Beispielfragen theoretische Sachkunde Information zur praktischen Sachkunde


    Ferner ist jeder Hundehalter in Niedersachsen gem § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) dazu verpflichtet seinen Hund in einem zentralen Register anzumelden. Dies gilt seit dem 01. Juli 2013.


    Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.


    Anmeldung Hunderegister
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