"Der Hundeführerschein"
(Sachkundenachweis für Hundehalter)

Ab dem 1. Juli 2013 müssen hundehaltende Personen ihre Sachkunde nachweisen können. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.
Wer muss den Sachkundenachweis machen?
- Hundehalter/innen, die sich nach dem
01. Juli 2011 erstmals
einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine
theoretische
und
praktische
Prüfung erbringen.
- Wer jedoch nachweisen kann, dass er seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgängig einen Hund gehalten hat, kann befreit werden.
- Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen, der laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Schutz vor Beißattacken und dem Tierschutz dienen soll.
Welche Prüfungen gibt es?
- Der Sachkundenachweis setzt sich aus zwei Prüfungen zusammen. Die theoretische
und die praktische
Prüfung.
- Die
theoretische Prüfung
ist
vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und umfasst 35 Multiple-Choice-Fragen, aufgeteilt in 6 Themenschwerpunkte:
- Erziehung und Ausbildung
- Angst und Aggression
- Haltung und Pflege
- Zucht, Fortpflanzung und Rassen
- Kommunikation
- Recht
- Für die Beantwortung der Fragen stehen Ihnen 45 Minuten
zur Verfügung und nur eine
Antwortmöglichkeit ist richtig.
- Die praktische
Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres
der Hundehaltung abzulegen und kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung erfolgen. Sie dauert 60 Minuten und ist zweigeteilt.
- Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
- Die praktische Prüfung findet an zwei unterschiedlichen Orten (Freilaufgebiet und im innerstädtischen Bereich) statt.
- Ich bin vom Land Niedersachsen "anerkannter Prüfer
für den
Sachkundenachweis" sowie zertifizierter Hundetrainer
durch die Tierärztekammer Niedersachsen.
- Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Vorbereitung auf beide Prüfungen. Entweder in einem Webinar, Präsenzunterricht (theoretische Prüfung) oder beim Einzeltraining (praktische Prüfung). Ganz nach Ihren Wünschen.
- Termine für die theoretische oder die praktische Prüfung können Sie jederzeit, ganz individuell mit mir vereinbaren.

Was kostet die Sachkundeprüfung?
Theoretische
Prüfung 70,00 €
Praktische Prüfung 70,00 €
Praktische Prüfung (gefährlicher Hund) 79,00 €
Unsere Buchempfehlung zur Vorbereitung auf die theoretische und praktische Sachkundeprüfung:
"Der neue Hundeführerschein - leicht gemacht"
von
Kristina Falke & Jörg Ziemer
Ferner ist jeder Hundehalter in Niedersachsen gem § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) dazu verpflichtet seinen Hund in einem zentralen Register anzumelden. Dies gilt seit dem 01. Juli 2013.
Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.